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Versicherungsrecht

Glaubt man Presseberichten, so werden in Deutschland pro Kopf weltweit die meisten Versicherungsverträge abgeschlossen. Dementsprechend häufig werden bei Schadensfällen Versicherungsleistungen in Anspruch genommen. 

Im Versicherungsbereich ist grob zu unterscheiden zwischen der Sachversicherung und der Personenversicherung. Zum Bereich der Sachversicherung gehören Versicherungen, wie zum Beispiel die Kfz-Schadens-(kasko-)versicherung, Elementarschadengebäudeversicherung, Hausratversicherung und auch die Rechtsschutzversicherung. Zu den Personenversicherungen zählen hingegen die private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherungen, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Rentenversicherungen. Die letztgenannten Versicherungen betreffen meist große Beträge, die im Erlebens- oder Risikofall dann ausbezahlt werden müssen. 

Hier gibt es viele Besonderheiten zu beachten, denn gerade die Versicherungsbedingungen stellen sich oft für den Laien als unentwirrbares Dickicht dar. Kaskadenmäßig wird von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf die besonderen Versicherungsbedingungen verwiesen.

 

 

Die Sprache ist nicht einfach zu verstehen, da Versicherungsbedingungen generell für eine Vielzahl von Fällen gelten sollen und andererseits jede Fallkonstellation im Detail erfassen sollen. Hier leidet mitunter immens die Verständlichkeit. 

Der Rechtsanwalt ist hier zunächst einmal ganz einfach gefordert, die Versicherungsbedingungen in ein leicht verständliches „Deutsch“ auf den Einzelfall bezogen zu übersetzen. Damit überhaupt nachvollziehbar wird, worum es geht. Viele Versicherungsverträge, insbesondere die älteren, enthalten für den sogenannten Versicherungsnehmer, also den Vertragspartner der Versicherung, handfeste Überraschungen, mit denen gemeinhin nicht gerechnet wird. 

Weiter ist zu beobachten, dass beim Abschluss von Versicherungsverträgen nicht umfassend beraten und über Besonderheiten aufgeklärt wird. 

Kommt es dann tatsächlich zum Versicherungsfall, zeigen sich eventuelle Fehler in voller Deutlichkeit. Hier etwaige Fehler zu reparieren und Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen, ist dann die Aufgabe des Rechtsanwalts.