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Ihr Recht im Mittelpunkt


Ihr Recht im Mittelpunkt ist unser Wahlspruch. Er kennzeichnet unsere Einstellung und Auffassung als Rechtsanwalt: Ihre Bedürfnisse und Zielvorstellungen herauszufinden, die Rechtslage zu bestimmen und zu beraten und gegebenenfalls gestalten, um Ihre Ansprüche auch durchzusetzen oder abzusichern.

Wir verstehen uns daher als ein Dienstleister, der seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohl und im Interesse des Mandanten einsetzt. Und dabei den Überblick behält und hilft, Streitigkeiten zu umgehen. Und wenn es sich nicht vermeiden lässt, Sie dann auch im Rechtsstreit vertritt. Je nachdem mit feiner Klinge oder grobem Klotz. Wir können Besonnenheit und Leidenschaft im Einzelfall so zumessen, dass es Ihren Interessen am Besten nützt.

 

Rechtsstreitigkeiten belasten emotional und finanziell, sie beanspruchen Zeit und Geduld. Sie dürfen daher kein Selbstzweck sein. Und wer die Wahl hat, sollte einen Rechtsstreit nur suchen, wenn er ihn gewinnen kann.

Wir wollen unsere Beratung und Unterstützung anbieten in einer klaren, unmissverständlichen Sprache. Wir bemühen uns, auch schwierige Dinge in einfacher Sprache darzustellen. Und wir vermeiden die Flucht in eine unverständliche Fachsprache (… nicht, dass wir es nicht könnten!) oder nichtssagenden Allgemeinplätzen. Unser Ziel ist es, Sie so in den Mittelpunkt unserer Bemühungen zu stellen, dass Sie selbst in jeder Phase wissen, um was es geht, und bestimmen können, wie es weitergeht. Das ist unser Verständnis von Beratung und Vertretung, das Ihr Recht in den Mittelpunkt stellt.


 

»Wir verstehen uns daher als ein Dienstleister, der seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohl und im Interesse des Mandanten einsetzt.«