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Asyl- und Ausländerrecht

Bei rechtsgeschichtlicher Betrachtung ist das Ausländerrecht ein Sonderordnungsrecht: Der Ausländer war etwas so besonderes, dass die „von ihm ausgehenden Gefahren“ geregelt werden mussten. Mit der Lebenswirklichkeit in Deutschland hat dies heutzutage nichts mehr zu tun. Gleichwohl gelten für diejenigen Menschen, die Staatsangehörige anderer Länder sind und nicht aus den Ländern der Europäischen Union stammen, mitunter sehr einschneidende Regelungen. Die Ausweisung ist die bedrohlichste Vorschrift. Aber auch das Auslaufen einer Aufenthaltsgenehmigung kann zu dramatischen Konsequenzen führen. Jedem Ausländer ist bekannt, wie schwierig es ist, Familienangehörige nach Deutschland zu holen, sei es auch nur zu Besuch. Der Umgang mit den Behörden ist mitunter schwierig, weil Vorschriften sehr zahlreich und mitunter mit überraschendem Regelungsgehalt sind. Wir können Sie beraten, beim Umgang mit Behörden unterstützen und im Übrigen Ihre Ansprüche gegenüber der Ausländerbehörde gegebenenfalls auch vor Gericht durchsetzen. 

 

 

 

Unter dem Asylrecht ist heute im Wesentlichen das Flüchtlingsrecht zu verstehen, also die Vorgabe, was denn ein Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention ist und welche Rechte ihm zustehen, in Deutschland zu bleiben. Auch hier können wir langjährige Erfahrung im Umgang mit dem Bundesamt, Ausländerbehörden und auch den Verwaltungsgerichten Anbieten. 

Asyl- und Ausländerrecht wird heute auch unter dem Schlagwort Migrationsrecht geführt. 

Der Rechtsanwalt berät zu Aufenthaltsgenehmigungen, Visum, Aufenthaltskarte und Europä-isches Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Arbeitserlaubnis, Ausbildungsduldung, allgemein Duldung, und nicht zuletzt Beratung zu Abschiebung und Schutz vor Abschiebung.