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Arbeitsrecht

Unter dem Begriff Arbeitsrecht versteht man das Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt – es handelt sich um das sogenannte Individualarbeitsrecht, sowie im Bereich des sogenannten kollektiven Rechts die Regelung zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Im Folgenden soll freilich nur das Individualarbeitsrecht betrachtet werden: 

Obgleich das Arbeitsrecht eines der dynamischsten Rechtsgebiete überhaupt ist, weil der Gesetzgeber fortlaufend Änderungen in Korrektur- oder Verbesserungsabsicht vornimmt, fehlt es in Deutschland an einer einheitlichen Regelung des Arbeitsrechts. Gerne wird vom Arbeitsminister proklamiert, er wolle ein Arbeitsgesetzbuch schaffen, es verbleibt freilich bei diesen Ankündigungen. Dabei wäre Rechtsklarheit durch schriftliche Regelungen sehr sinnvoll! 

Eben weil das Arbeitsrecht so kompliziert ist und jeden Berufstätigen angeht – sei es als Arbeitnehmer, sei es als Arbeitgeber – haben Arbeitsgerichte jede Menge zu tun. Der Zugang zum Arbeitsgericht steht zwar Jedermann offen, durch Anträge bei der Rechtsantragstelle (und Gerichtskosten werden nur erhoben, falls das Arbeitsgericht tatsächlich ein Urteil fällen muss), empfiehlt es sich doch im Bereich des Arbeitsrechts regelmäßig, einen Fachmann an seiner Seite zu wissen. 

 

 

Denn neben der Zersplitterung der gesetzlichen Regelungen, einer schwer zu überblickenden Einzelfallkasuistik und europarechtlichen Überprägung, ist es insbesondere das Arbeitsrecht selbst, das den Erfolg vor Gericht schwierig macht. Bei einer Kündigung beispielsweise hat der Arbeitgeber die Gründe für die Entlassung des Arbeitnehmers darzulegen und im Streitfall zu beweisen. An solche Darlegungen stellen mitunter die Arbeitsrichter sehr hohe Anforderungen – so hoch, dass viele Urteile in der Begründung lauten, dass es dem Arbeitgeber nicht gelungen ist, die Kündigungsgründe darzulegen … Umgekehrt gilt: will der Arbeitnehmer was, so hat er selbst die Darlegungs- und gegebenenfalls Beweislast. 

Nur der Fachmann vermag sowohl im Vorfeld einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung als auch im Arbeitsgerichtsprozess selbst die Schwierigkeiten zu erkennen, die es entweder zu umgehen oder anzugehen gilt. Denn nur wer gut beraten und vertreten ist, kann im Streitfall sein Recht durchsetzen – sei es auf Zahlung oder Rückforderung der Vergütung (Arbeitslohn), bei Streit um Mehrarbeit und Überstunden, Kündigung, Abmahnung, Versetzung und Umsetzung. 

Im Arbeitsrecht ist es in Fällen krankheitsbedingter Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch mehr als hilfreich, wenn der Rechtsanwalt die sozialversicherungsrechtlichen Folgen im Blick hat – sei es im Hinblick auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungs- oder Altersrente. Eng ist auch die Verzahnung zum Schwerbehindertenrecht mit Besonderheiten im Verfahrensrecht und insbesondere dem Sonderkündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen oder dem diesen Gleichgestellten.