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Bürgerliches Recht

Das Bürgerliche Recht ist das Rechtsgebiet, in dem es um die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtspersonen geht. Eine Rechtsperson kann eine natürliche Person, also ein Mensch, sein, zum Anderen aber auch eine sogenannte juristische Person, das heißt eine Kapitalgesellschaft beispielsweise. Neben der Bezeichnung Bürgerliches Recht ist auch die Begrifflichkeit Privatrecht oder Zivilrecht üblich. Das Zivilrecht ist abzugrenzen vom öffentlichen Recht, mit den Sonderrechtsgebieten Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Finanzrecht. Ebenso zum Strafrecht. Ein ausgegliederter und verselbständigter Bereich des Bürgerlichen Rechts ist auch das Arbeitsrecht.

In Deutschland ist das Bürgerliche Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, das sich aufgliedert in den allgemeinen Teil (Rechtsgeschäftslehre und allgemeine Bestimmungen), das sogenannte Schuldrecht, wo es maßgeblich um Vertragsinhalte geht, das sogenannte Sachenrecht, sodann das Familienrecht und schließlich das Erbrecht.

 

 

Zum Bürgerlichen Recht zählen also Streitigkeiten insbesondere wegen und aus Verträgen, Sachschäden aus Unfällen und Vorfällen, Grundbesitzstreitigkeiten und und und …

Um Sie in diesem Rechtsgebiet beraten, unterstützen, für Sie den Rechtsstreit führen zu können, ist es zunächst einmal notwendig, den Sachverhalt zu erfassen und aufzubereiten im Hinblick auf die wesentlichen Gesichtspunkte. Erst dann kann eine fundierte Rechtsberatung erfolgen, wenn der Sachverhalt in seinen Feinheiten bekannt ist.


In Streitigkeiten vor Gericht sind es oft nicht die rechtlichen Fragen, die den Anlass zum Streiten geben, sondern die tatsächlichen Feststellungen, die das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung macht. Neben der Würdigung des Tatsächlichen gibt es gerade im Bereich des Bürgerlichen Rechts auch Beweislastregelungen, welche Streitpartei denn darzulegen und zu beweisen hat. Ist ein bestimmter Sachverhalt nicht aufklärbar, geht dies zu Lasten der darlegungs- bzw. beweisbelasteten Partei. Daher sind Recht haben und Recht bekommen vor Gericht leider oft zweierlei.

Die Aufgabe als Anwalt ist es, derartige Schwierigkeiten der Rechtsfindung und Rechtsdurchsetzung zu erkennen und beratend, soweit als möglich auch gestaltend, hier einzugreifen. Freilich setzt das sogenannte Prozessrecht auch Grenzen, die zu beachten sind.

Der Bereich des Bürgerlichen Rechts betrifft nahezu alle Rechtsstreitigkeiten, bei denen kein öffentliches Organ oder eine Behörde auf der anderen Seite steht. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten werden vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit geführt, die anzurufenden Gerichte sind Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof.

 

Es ist nicht allein die Tätigkeit des Anwalts vor Gericht: Streitigkeiten mit Versicherungen, im Mietverhältnis oder mit den Nachbarn sollten nicht sogleich bei Gericht landen. Und zwar aus unterschiedlichen Gründen. Diese sogenannte außergerichtliche Korrespondenz zählt selbstverständlich zu den Kernkompetenzen eines Rechtsanwalts neben der gerichtlichen Vertretung.

Und auch wenn sich ein Mandat nur auf Beratung oder Begutachtung beschränken sollte, so sollte diese Beurteilung durch den Fachmann, also den Rechtsanwalt, erfolgen.