Datenschutzerklärung Disclaimer          Impressum         

Sozialrecht

Das Sozialrecht ist weitaus mehr als Sozialhilferecht. Den Sozialgerichten ist insbesondere das Sozialversicherungsrecht zugewiesen, also das Rentenrecht, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, das Recht der Arbeitslosenversicherung und schließlich auch noch die Pflegeversicherung. Es handelt sich hier um Rechtsbereiche, die nahezu jeden betreffen, und die bei einer gesundheitlichen Krise schnell existenzielle Fragen aufwerfen können! Wie gut ist das „soziale Netz“, wenn eine Krankheit zur Aufgabe des Berufes führt?

„Die Rente ist sicher“, diese Aussage wird Norbert Blüm auch heute noch vorgehalten. Seit Jahren müht sich die Politik, eine gerechte Verteilung innerhalb der Gesellschaft und insbesondere innerhalb der Beschäftigten zu finden, um den Ruhestand der Rentner finanziell abzusichern. Entstanden ist nicht nur im Rentenrecht eine Vielzahl von Regelungen, die versucht, Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen.
Die Rechtsentwicklung im gesamten Bereich des Sozialversicherungsrechts ist so schnell und weit fortgeschritten, dass durch den „Paragraphen-Dschungel“ nur der Fachmann Rat zu geben in der Lage ist.

 

 

Zum Sozialrecht gehört auch das Sozialhilferecht, also Arbeitslosengeld II und Grundsicherung bzw. Sozialhilfe. Daneben gibt es noch viele Gesetze zur Förderung der Familie wie auch besonderer Gruppen, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Familienhilfe nach dem SGB VIII, Wohngeld und BAföG, Schwerbehindertenrecht, um die wichtigsten Bereiche zu benennen.

Sozialrecht wird im Übrigen nicht nur vor den Sozialgerichten verhandelt, sondern auch vor Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten.